Ausstiegs- und Aufenthaltsstellen Wassersportler
Die Bestimmungen der neuen Nordsee-Befahrensverordnung
Die Verordnung ist seit dem 28. April 2023 in Kraft. Die Schutzgebietsgrenzen sollen innerhalb von 12 Monaten in die amtlichen Seekarten übersetzt sein. Unserer Auffassung nach können die Schutzgebietsgrenzen erst dann vollumfänglich bindend sein.
Die Dreistundenregel gilt nicht mehr. Allgemeine Schutzgebiete (Zone I) dürfen nun also immer befahren werden, wenn genug Wasser da ist. Die besonderen Schutzgebiete (VSG/RSG) sind z.T. massiv ausgeweitet worden. Diese dürfen nur in betonnten bzw. beprickten Fahrwassern oder den in der Verordnung bezeichneten Routen und Wasserwanderwegen befahren werden
Das Trockenfallen bzw. Anlanden ist in Allgemeinen und Besonderen Schutzgebieten jetzt grundsätzlich verboten, außer an den ausgewiesenen Trittsteinen, die die Wattsegler und wir in die Verordnung eingebracht haben. In Schleswig-Holstein sind dies 25, in Hamburg Einer und in Niedersachsen 24 an der Zahl. Das Betreten des Watts ist an diesen Stellen in einem Radius von 200 Metern um den Koordinatenpunkt erlaubt, sofern nichts anderes in der Liste vermerkt ist. Die Bezeichnungen und Koordinaten dazu findet Ihr HIER. Es ist jeweils ein Link zu Google Maps dabei, um die Erkennung der Lage der Trittsteine zu vereinfachen. Vielen Dank an dieser Stelle an Steffen Wagner für die übersichtliche Gestaltung der Listen und die Unterstützung!
Es sind insgesamt 19 Wasserwanderwege (ausschließlich für Muskalkraftantrieb) und Traditionelle Routen (Für Segler und Paddler) durch besondere Schutzgebiete eingerichtet worden. Diese Routen sind jeweils 250 Meter breit, also 125 m rechts und links der Koordinatenlinie. Die Bezeichnungen und Koordinaten dazu findet Ihr ebenfalls HIER.
Bei der wattseitigen Anfahrt zur JuBi Juist haben wir zudem eine sehr sicherheitsrelevante Lücke im Schutzgebiet erwirkt und damit die „Hintertür“ zur JuBi offengehalten.
Trittsteine und Wasserwanderwege bzw. Routen werden nicht in den amtlichen Seekarten erscheinen! Hier sind wir gefordert vor der Tourenplanung entsprechende Einzeichnungen vorzunehmen.
Folgende Formulierungen sind für uns wichtig, wenn es doch mal zu einer Diskussion kommen sollte und man sich aus vernünftigen Gründen, nicht strikt an die Vorgaben halten kann und z.B. das Boot verlassen muss:
§6 (5)
"Das Verlassen eines Wasserfahrzeugs in Allgemeinen Schutzgebieten und in Besonderen Schutzgebieten ist zum Zwecke des Befahrens nur dann erlaubt, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs zur Sicherstellung der Fahrtauglichkeit und Ausstattung des Wasserfahrzeugs dringend geboten ist."
Beispiele: Das Warten auf den Tidenkipp (ausruhen um fahrtauglich zu bleiben), die dringend nötige biologische Pause oder das Dehnen verkrampfter Muskeln kann man nach meinem Verständnis hier einordnen sollte aber planerisch auf allgemeine Schutzgebiete beschränkt bleiben.
§8 (1)
"Die Verbote nach § 6 Absatz 3 Satz 1 gelten nicht für das Befahren
6. bei Seenot oder zur Vermeidung sonstiger Gefahren für Leib und Leben."
Beispiel: Nach einem Wetterumschwung und schwierigen Bedingungen muss man sich (und Andere) nicht durch strenge Beachtung der Schutzgebietsgrenzen in eine potentiell gefährliche Situation bringen. In derartigen Ausnahmefällen bleibt eine Befahrung erlaubt.
"(3) Sofern dies mit dem Schutzzweck der Verordnung vereinbar ist, kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Benehmen mit der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde im Einzelfall Befreiungen von den Verboten des § 6 Absatz 1 bis 3 oder des § 7 erteilen, wenn die Einhaltung der Verbote zu einer nicht beabsichtigten und unzumutbaren Härte führen würde."
Beispiel: Bei praktischer Unbefahrbarkeit von bestimmten Routen Aufgrund der Bestimmungen der Verordnung kann eine dauerhafte Befreiung bei der GDWS beantragt werden. Dies muss gut begründet sein, Alternativen müssen fehlen und der Gemeingebrauch unverhältnismäßig stark beeinträchtigt sein. Bitte wendet Euch bei entsprechendem Bedarf an mich.
Generell sind wir alle ja so ausgebildet und eingestellt, dass wir die Natur, Seehunde und Vögel möglichst wenig stören, keine Spuren hinterlassen (außer gelegentlich die im Sand) und eher noch in Aktionen oder spontan angespülten Müll mitnehmen oder melden. Von daher bin ich mir sicher, dass obige Erwägungen einen praktikablen Weg aufzeigen, naturverträglich und im Einklang mit dem Schutzzweck der Verordnung weiter dieses tolle Gebiet befahren zu können.
Zu guter Letzt: Sicher sind nicht alle Trittsteine und Routen ideal positioniert. Dies gilt es zu analysieren und ggf. einzuwenden. Es sollte aber allen bewusst sein, dass an den Verhandlungen nicht nur das Verkehrsministerium und wir beteiligt waren. Es war kein Wunschkonzert. Das Bundesumweltministerium, die Nationalparkverwaltungen der Länder, Naturschutz-, Wirtschafts- und Sportverbände (Segler, Ruderer, Wir) haben ebenfalls mitgewirkt, naturgemäß teilweise mit anderer Zielsetzung.
Viele unserer Forderungen wurden umgesetzt, einige auch nicht bzw. nicht so, wie wir es wollten. Dies geht allen anderen beteiligten Verbänden genauso. Dies bitte ich zu bedenken.
Die nächsten Schritte für mich sind: 1. Sammlung von Härtefällen, 2. die Übersichtliche Darstellung von Trittsteinen, Wasserwanderwegen und Routen mit Kartenausschnitten, 3. eine Zusammenstellung der wichtigsten Bestimmungen und Formulierungen der Verordnung als PDF für das Smartphone oder zum Laminieren.
Ich wünsche Euch allen eine schöne Paddel-Saison!
Wolfhard Baader
I. Hamburg
Bezeichnung | Postion | URL |
Robbenplate | 53°57.50'N, 8°21.60'E | Google Maps |
II. Niedersachsen
Bezeichnung | Position | URL |
Bakenloch | 53°42,812'N, 8°25,055'E | Google Maps |
Borkum Ost | 53°35,55'N, 6°47,93'E | Google Maps |
Borkum West | 53°35,17'N, 6°46.62'E | Google Maps |
Greetsieler Legde | 53°33,49'N, 7°1,70'E | Google Maps |
Hechtsand | 53°50,506'N, 8°17,836'E | Google Maps |
Hullbalje | 53°44,65'N, 7°39'E | Google Maps |
Jadebusen | 53°28,96'N, 8°10,92'E | Google Maps |
Juist Bill | 53°39,82'N, 6°53,52'E | Google Maps |
Kaiserbalje | 53°38,1'N, 8°15'E | Google Maps |
Knechtsand* | 53°44,84'N, 8°20,46'E | Google Maps |
Langlütjensand* | 53°37,51'N, 8°26,92'E | Google Maps |
Martensplate | 53°45,55'N, 7°49,51'E | Google Maps |
Mittelpriel Ost | 53°37,03'N, 8°24,66'E | Google Maps |
Mittelpriel West | 53°37,03'N, 8°23,98'E | Google Maps |
Norderney Ost* | 53°43,16'N, 7°20,95'E | Google Maps |
Nördlich Mellumplate* | 53°46,7'N, 8°7,83'E | Google Maps |
Oxstedter Tief | 53°50,17'N, 8°30,85'E | Google Maps |
Randzel | 53°30,151'N, 6°49,83'E | Google Maps |
Slapersbucht | 53°35,73'N, 7°2,89'E | Google Maps |
Solthörner Watt | 53°38,31'N, 8°17,90'E | Google Maps |
Süderversand | 53°43,95'N, 8°25,36'E | Google Maps |
Südlich Spiekeroog | 53°44,68'N, 7°45,97'E | Google Maps |
Wangerooge | 53°46,48'N, 7°58,10'E | Google Maps |
Weser-Elbe-Wattfahrwasser | 53°48,71'N, 8°30,69'E | Google Maps |
III. Schleswig-Holstein
Bezeichnung | Position | URL |
Bielshövensand | 54°6,846'N, 8°50,298'E | Google Maps |
Butterloch | 54°34,761'N, 8°50,164'E | Google Maps |
D-Steert* | 54°5,783'N, 8°36,796'E | |
Friedrichskoog-Spitze | 54°2,389'N, 8°50,455'E | Google Maps |
Gegenüber Meldorfer Hafen | 54°6,059'N, 8°55,021'E | Google Maps |
Hallig Hooge | 54°33,488'N, 8°34,387'E | Google Maps |
Hamburger Hallig* | 54°35,921'N, 8°47,904'E | Google Maps |
Isern Hinnerk* | 54°13,125'N, 8°37,242'E | Google Maps |
Japsand Nord | 54°35,092'N, 8°28,489'E | Google Maps |
Keitum* | 54°53,796'N, 8°22,695'E | Google Maps |
Kreuz Wehle* | 54°52,485'N, 8°21,795'E | Google Maps |
Neufelder Rinne* | 53°52.862'N, 8°55.956'E | Google Maps |
Nördlich Pellworm | 54°32,265'N, 8°36,86'E | Google Maps |
Nordseite Muschelloch | 54°4,007'N, 8°52,547'E | Google Maps |
Nordstrandischmoor* | 54°33,221'N, 8°46,81'E | Google Maps |
Preester | 54°41,074'N, 8°35,92'E | Google Maps |
Steenack | 54°49,8'N, 8°21,585'E | Google Maps |
Südlich Ehstensiel | 54°15,828'N, 8°42,729'E | Google Maps |
Südliches Meyersloch | 54°24,671'N, 8°42,216'E | Google Maps |
Südöstlich Nordstrandischmoor | 54°32,51'N, 8°49,88'E | Google Maps |
Südseite Krabbenloch | 53°59,813'N, 8°49,042'E | Google Maps |
Südwesthörn | 54°47,446'N, 8°39,053'E | Google Maps |
Sylt Ost | 54°52,8'N, 8°28,7'E | Google Maps |
Westseite Neufelder Rinne | 53°52,369'N, 8°55,066'E | Google Maps |
Zufahrt Gröde | 54°38,351'N, 8°44,754'E | Google Maps |