Rahmenbedingungen für SaU-Veranstaltungen
Rahmenbedingungen für SaU-Veranstaltungen
Die Salzwasser Union bietet hochwertige Veranstaltungen von und für Mitglieder, die aus Vereinsmitteln unterstützt werden.
Um als Veranstaltung der Salzwasser Union zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sie von anderen Angeboten privater Organisatoren oder anderer Vereine abgrenzen.
- Sie sind ausschließlich offen für SaU-Mitglieder (Ausnahme Seekajakwoche und A2-Trainings)
- Die Leitung erfolgt durch geeignete SaU-Mitglieder (im Zweifel entscheidet der Vorstand)
- Sie muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltungsbeginn im SaU-Veranstaltungskalender veröffentlicht werden
- Ausbildungsveranstaltungen sind in der Ausbildungsordnung geregelt
- Assistenzen und Lehrproben (Ausbildung C1, C2, C3) sind mit der dazugehörigen Ausbilungsveranstaltung auszuschreiben
- Bei allen anderen Veranstaltungen entscheidet die Veranstaltungsleitung über Inhalte, Teilnehmer sowie Anforderungen an diese
- Die Veranstaltungsleitung nennt in der Ausschreibung die Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldungen dürfen erst nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen
- Die Veranstaltung ist nicht als „Mitpaddelgelegenheit“ bezeichnet.
Reisekosten von Ausbildern oder Fahrtenleitern mit SAU-Qualifikation können nach der Finanzordnung pauschal ersetzt werden, wenn zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Mindestteilnehmerzahl entsprechend Finanzordnung
- Erstellung eines Protokolls
Versicherungen:
Unfallversicherungsschutz besteht für die Veranstaltungsleitung, Haftpflichtversicherungsschutz besteht für alle Teilnehmer.