Was haben Seekajakfahrer mit der Bergbehörde zu tun?

Das GORM-Projekt und die voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf die Nordsee

Die Bergbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), eine dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nachgeordnete Fachbehörde mit hoheitlichen Aufgaben. Zu ihren Kernaufgaben gehören u.a. die Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

Als zuständige deutsche Behörde macht die LBEG, nach der ESPOO-Konvention, das Vorhaben "GORM-Projekt" der Öffentlichkeit bekannt.

Die ESPOO-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen die betroffenen Nachbarländer zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen oder Einwände zur geplanten Aktivität vorzubringen.

Die Firma Maersk Oil beabsichtigt zur Zukunftssicherung ihres seit 1981 produzierenden "Gorm"-Feldes bis ins Jahr 2042 in der dänischen Nordsee im Grenzgebiet zu Deutschland umfangreiche aufsuchungs- und fördertechnische Maßnahmen. Ziel ist es, die bisherige Förderung von Erdöl fortzuführen, zu optimieren und möglicherweise neue Kohlenwasserstoffe zu erschließen.

Gorm ist in erster Linie eine Anlage zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl mit insgesamt 88 bestehenden Bohrlöcher zur Kohlenwasserstoffförderung und (Re-)Injektion von Wasser. Das GORM-Projekt umfasst die Plattform Gorm und ihre Satellitenplattformen Dagmar, Rolf und Skjold, die durch Unterwasser-Pipelines miteinander verbunden sind. Die Plattform nimmt die Fördermengen der Felder Gorm, Skjold, Rolf und Dagmar auf und verarbeitet sie.

Es kann mit der Herstellung von zwei neuen Bohrlöchern bei Dagmar und von bis zu fünf neuen Bohrlöchern bei Rolf gerechnet werden. Darüber hinaus kann es zur Herstellung von bis zu 21 Bohrlöchern an genutzten Slots bei Gorm oder Skjold entweder durch Neubohrung und teilweise Wiedernutzung bestehender Bohrlöcher kommen.

Es wird eine Bohrlochstimulation durchgeführt, um den Kontakt zwischen Bohrloch und Lagerstätte zu verbessern. Die Bohrlochstimulation erfolgt durch Herstellung von Spalten und Rissen im Gestein, durch Säurestimulation oder Säurefracking. Ein Großteil der Chemikalien verbleibt in der Formation, die im Bohrloch zurückbleibende Stimulationsflüssigkeit wird ins Meer eingeleitet. Die Plattformen fördern ein Gemisch aus Öl, Gas und Wasser. Mit Hilfe von Chemikalien werden die Kohlenwasserstoffe vom Förderwasser getrennt und als sogenanntes Produktionswasser ins Meer geleitet. Das Abwasser darf maximal 40 Gramm Öl pro Kubikmeter Wasser enthalten.

Die eingeleiteten Ölmengen betrugen laut OSPAR (Oslo-Paris-Kommission zum Schutz des Nordost-Atlantiks) 1984 rund 1700 Tonnen, 1994 rund 6000 Tonnen und 2005 stiegen sie auf rund 13.000 Tonnen an. Die Grenzwerte für Öl im Abwasser werden immer öfter überschritten. (OSPAR 2008)

"Während Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es zu Unfällen kommen. Betriebsbedingt kann es in geringem Umfang zu unbeabsichtigter Öl- oder Chemikalienverschmutzung oder Gasfreisetzung kommen. Zu größeren Öl-, Gas- oder Chemikalienaustritten, die das Potenzial zu umfassenden erheblichen ökologischen und sozialen Auswirkungen haben, kann es infolge größerer Unfälle, wie beispielsweise einer Schiffskollision mit einer Plattform, eines größeren Pipelinebruchs oder eine Blow-outs kommen." (Maersk Oil, "Maersk Oil ESIA-16, Environmental and Social Impact Statement – GORM", Juli 2015.)

Das "Gorm" Projektgebiet liegt in der dänischen Nordsee im Grenzgebiet zum deutschen Entenschnabel und somit im zentralen Teil der Nordsee. Als Entenschnabel wird der von der deutschen Nordseeküste nach Nordwesten reichende Festlandsockelsektor bezeichnet, der die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone ausmacht. Das dem Projektgebiet am nächsten gelegene Natura 2000-Gebiet ist die Doggerbank, die weniger als 1 km entfernt liegt! Aufgrund des FFH-Lebensraumtyps "Sandbänke" ist es vollständig als FFH-Schutzgebiet gemeldet worden. Insgesamt sind im Doggerbank-Gebiet bislang ca. 38 Arten der deutschen Roten Listen ermittelt worden. (Quelle: Bundesamt für Naturschutz)

Im Rahmen dieser Pläne (Maersk Oil) wird eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, bei der sich die Öffentlichkeit in Deutschland beteiligen kann. Die Unterlagen werden in Schleswig-Holstein ausgelegt.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung beurteilt "die Gesamtauswirkungen geringerer Ölverschmutzungen auf Seevögel als mäßig negativ." Es wurden negative Auswirkungen für das Klima und die Luftqualität ermittelt (Emissionen von CO2, N2O, NOx, SOx, CH4 und NMVOC aus Verbrennungsprozessen, "wobei die Emissionen zur Erhöhung der Treibhausgase beitragen können."). Des weiteren wird festgestellt, dass es "im Rahmen der Förderung zu unfallbedingter Öl-, Gas- oder Chemikalienverschmutzung kommen kann, die erhebliche ökologische und soziale Auswirkungen nach sich ziehen könnten." Die Gesamtsignifikanz der Umweltauswirkungen der geplanten Aktivitäten im Rahmen des GORM-Projekts werden "im Allgemeinen als leicht negativ bis mäßig negativ eingeschätzt".

"Wenn es zu einer größeren Ölkatastrophe kommt, besteht die Gefahr größerer negativer grenzüberschreitender Auswirkungen. Eine größere Ölpest ist sehr unwahrscheinlich, könnte aber möglicherweise erhebliche negative grenzüberschreitende Folgen haben. Freigesetzes Öl könnte die Seegrenzen zu Norwegen, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich überqueren." (Maersk Oil, "Maersk Oil ESIA-16, Environmental and Social Impact Statement – GORM", Juli 2015.)

Die vom dänischen Umweltministerium erhaltene Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (ESIA-16) sind auf den Internetseiten des LBEG abrufbar.

Die Auslegungsfrist begann am 26. Oktober 2015 und endet mit Ablauf des 25. November 2015. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis 4 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 23.12. 2015 schriftlich oder zur Niederschrift beim dänischen Umweltministerium, Ministry of Environment and Food, Nature Agency, Haraldsgade 53, DK-2100 Copenhagen, Denmark, eingereicht werden.

Hinweis: Das Verfahren richtet sich nach dänischen Recht. Es muss damit gerechnet werden, dass die in dem Verfahren eingehenden Stellungnahmen auch veröffentlicht werden. Darauf hat das MELUR keinen Einfluss.

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme für die Dauer von 1 Monat beim

Kreis Nordfriesland

Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt

4. Stock, Zimmer 426

Marktstraße 6

25813 Husum

sowie im

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,

Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein

Pförtnerei

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

montags bis donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, aber nicht feiertags aus.